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Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein Gesetz, das Menschen schützt, die im Job oder bevor sie einen Job annehmen, etwas über Verstöße herausfinden und dies melden oder offenlegen wollen (diese Personen nennt man auch Hinweisgeber).

Firmen, die 50 Leute oder mehr beschäftigen, müssen eine Stelle einrichten, bei der diese Meldungen abgegeben werden können. Die Frist zum Einrichten der Stelle endet am 17. Dezember 2023. Kommen Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, können Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden. Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern mussten dieses Gesetz bereits am 2. Juli 2023 umgesetzt haben.

Die gesetzliche Frist läuft

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Wie können Hinweise gegeben werden?

Hinweisgeber können ihre Meldung entweder mündlich am Telefon oder schriftlich per E-Mail bzw. einem Formular abgeben. Die Informationen, die die Hinweisgeber geben, werden vertraulich gehalten, egal, auf welche Art sie die Meldung einreichen. Die Vertraulichkeit betrifft die Person, die den Hinweis gibt sowie die Personen, über die gemeldet wird, und alle anderen Personen, die in der Meldung genannt werden.

Bei der IHK Stuttgart finden Sie dazu einen ausführlichen Hilfeartikel: IHK

 

Firmen ab 50 Mitarbeiter

Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern müssen diesen und zuarbeitenden Personen nach dem HinSchG eine Stelle zur einfachen Meldung bereitstellen.

Fristen nach der Meldung

Innerhalb von 7 Tagen muss dem Hinweisgeber der Eingang seiner Meldung bestätigt werden. Nach 3 Monaten müssen Maßnahmen getroffen worden sein.

Intern oder Extern

Die Meldungen können dabei intern und innerhalb des Unternehmens oder extern von dafür beauftragten Personen (z. B. einem Rechtsanwalt) bearbeitet und verwaltet werden.

Unser Service für Unternehmen

Wir bieten ein digitales Meldesystem für Ihr Unternehmen an. Ihre Mitarbeiter erhalten einen exklusiven Zugang, um auf ihr persönliches Meldeformular zuzugreifen. Das Formular wird mit Ihren Firmenfarben, Ihrem Logo und den entsprechenden Ansprechpartnern ausgestattet.

Standard-Plan

Die Meldungen gehen an eine oder mehrere von Ihnen bestimmte Personen innerhalb oder außerhalb Ihres Unternehmens. Es können bis zu 3 Empfänger angegeben werden. Die Meldungen werden direkt an Ihre E-Mail-Adresse verschickt und Sie verwalten die Meldungen selbstständig.

Premium-Plan

Ihre Meldungen gehen an bis zu 5 von Ihnen definierte Personen und Sie erhalten pro Monat drei juristische Einschätzungen, ob die Meldung unter das HinSchG fällt und Sie tätig werden müssen. Sie erhalten nach 5 Tagen und nach 2 Monaten eine Erinnerungs-Email vor Ablauf der Fristen.

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