AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen der Hinweisgeber-Plattform
Meldefuchs – (https://hinweis-geben.org)
§ 1 Geltungsbereich
1. Vertragsabschlüsse über die Seite der Hinweisgeber-Plattform (https://hinweis-geben.org) erfolgen im Namen und für Rechnung der Hinrichs Medien, Inhaber Carsten Hinrichs, Arentestraße 15, 26607 Aurich, UstID: DE281443593.
2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Hinrichs Medien, Inhaber Carsten Hinrichs, Arentestraße 15, 26607 Aurich (im Folgenden: „Meldefuchs“) und dem Vertragspartner (im Folgenden „Unternehmen“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen unabhängig von dem konkreten Umfang der Beauftragung.
3. Grundlage des jeweiligen Vertrags bzw. der jeweiligen Leistungen von Meldefuchs sind neben diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen die entsprechenden Regelungen des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrages bzw. des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Service-Plans einschließlich der relevanten Leistungsbeschreibungen und des Preis-/Leistungsverzeichnisses.
4. Das Angebot von Meldefuchs bzw. auf der Seite https://hinweis-geben.org richtet sich ausschließlich an Unternehmer (im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, das heißt natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen. Das Unternehmen bestätigt dies mit seiner Buchung.
5. Geschäftsbedingungen des Unternehmens oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Meldefuchs ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Meldefuchs auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Unternehmens oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
1. Die Angebote auf https://hinweis-geben.org sind unverbindlich.
2. Durch die Aufgabe einer Buchung unter https://hinweis-geben.org macht das Unternehmen ein verbindliches Angebot zum Abschluss des entsprechenden Vertrags. Meldefuchs kann dieses Angebot innerhalb von fünf Werktagen annehmen.
3. Meldefuchs wird dem Unternehmen unverzüglich nach Eingang der Buchung eine Bestätigung über den Erhalt der Buchung zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als angenommen, sobald Meldefuchs dem Unternehmen (per E-Mail) die Annahme erklärt. Der Vertrag zwischen Meldefuchs und dem Unternehmen kommt erst mit der Annahme von Meldefuchs zustande.
§ 3 Vertragsgegenstand; Leistungen von Meldefuchs; Leistungsumfang
1. Meldefuchs betreibt unter https://hinweis-geben.org ein Hinweisgeber-Meldeformular nach HinSchG zur Abgabe von Whistleblower Hinweisen. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Service-Plan und umfasst je nach Service-Plan:
a. Standard
• Meldeformular nach HinSchG
• Integration Firmenlogo
• Geschützter Formular-Zugriff
• Verschlüsselte Übertragung der Meldung
• Bis zu 3 Empfänger
• QR-Code zum Formular
• Updates an geänderte Rechtsanforderungen
b. Premium
• Meldeformular nach HinSchG
• Integration Firmenlogo
• Geschützter Formular-Zugriff
• Verschlüsselte Übertragung der Meldung
• Bis zu 5 Empfänger
• QR-Code zum Formular
• Updates an geänderte Rechtsanforderungen
• Automatische Fristen-Erinnerung – Nach Erhalt einer Meldung über https://hinweis-geben.org hat das Unternehmen nach dem HinSchG diverse Fristen (Eingangsbestätigung, Rückmeldung zu Folgemaßmahnen) einzuhalten. An diese Fristen wird das Unternehmen per E-Mail automatisch erinnert.
• Ersteinschätzung durch einen Juristen – nicht jeder eingehende Hinweis fällt zwingend in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 Nach Eingang des Hinweises erhält das Unternehmen innerhalb von zwei Wochen eine Ersteinschätzung dahingehend, ob der Hinweis in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fallen könnte (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 HinSchG) und ist hierauf beschränkt. Die weiteren Verfahrensschritte und Folgemaßnahmen im Sinne der §§ 17, 18 HinSchG obliegen alleine dem Unternehmen.
2. Meldefuchs ist nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Unternehmens aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen das Unternehmen abzugeben.
3. Meldefuchs ist insbesondere bei technischen Neuerungen oder Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingung berechtigt, den Leistungsumfang bzw. das Meldeformular nach HinSchG abzuändern, sofern dieses für den Vertragspartner zumutbar ist.
§ 4 Preise und Zahlung
1. Die vom Unternehmen zu entrichtenden Preise bzw. die Vergütung richten sich grundsätzlich nach dem gewählten Service-Plan und nach dem Abrechnungsintervall. Die Vergütung ist mit Vertragsschluss im Voraus fällig. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
2. Dem Unternehmen steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3. Abrechnungszeitraum ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ein Jahr. Soweit das Unternehmen eine monatliche Abrechnung wünscht, ist bei Vertragsabschluss eine einmalige Setup-Gebühr in Höhe von 120,00 EUR vom Unternehmen zu entrichten. Kündigt das Unternehmen bei gewählter jährlicher Abrechnung innerhalb des ersten Jahres, ist die Setup-Gebühr in Höhe von 120,00 EUR ebenfalls vom Unternehmen zu entrichten.
4. Sämtliche Beträge sind mit Rechnungseingang beim Vertragspartner zur Zahlung fällig, sofern die Rechnung keine anderweitige Fälligkeit ausweist. Der Eingang der Rechnung gilt mit dem dritten Tage nach Versand per E-Mail oder Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ihm die Rechnung nicht oder später zugegangen ist.
§ 5 Subunternehmer, Abtretung
1. Meldefuchs ist bei der Erbringung von Leistungen bzw. der Durchführung des Vertrags zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt.
2. Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Unternehmens aus dem Vertrag mit Meldefuchs auf Dritte ist ausgeschlossen.
§ 6 Haftung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz
1. Meldefuchs haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Meldefuchs übernommenen Garantie.
2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) ist die Haftung von Meldefuchsder Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.
3. Eine weitergehende Haftung von Meldefuchs besteht nicht.
4. Alle Daten, die vom Vertragspartner oder in dessen Auftrag an Meldefuchs zur Bearbeitung übermittelt werden, werden von Meldefuchs nicht auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Meldefuchsübernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund -, die dem Vertragspartner oder Dritten aus bereits vom Vertragspartner inhaltlich fehlerhaft übermittelten Daten entstehen.
8. Soweit Meldefuchs technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Meldefuchs.
§ 7 Vertragsdauer
1. Der diesen Vertragsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
3. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für Meldefuchs insbesondere:
a. der Verstoß des Unternehmens gegen die Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
b. die deliktische Handlung des Unternehmens oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;
c. andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von Meldefuchs liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.
4. Jede Kündigung muss zumindest in Textform erfolgen.
§ 8 Datenschutz
1. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
2. Sofern und soweit Meldefuchs im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Unternehmen verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartungsarbeiten, Störungen, Systemausfall
1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gewährleistet Meldefuchs für die Seite https://hinweis-geben.org eine zeitliche Verfügbarkeit von 95 % bei jährlicher Betrachtungsweise. Übergabepunkt für die Leistung ist die Datenschnittstelle des Rechenzentrums von Meldefuchs.
2. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit eines Hinweisgebers, die Hauptfunktion der Seite zu nutzen und im Zusammenhang mit dem Unternehmen einen Hinweis abgeben zu können. Wartungszeiten gelten als Zeiten der Verfügbarkeit. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von Meldefuchs in deren Rechenzentrum maßgeblich.
3. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten Zeiträume, in welchen die Seite https://hinweis-geben.org aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von Meldefuchs liegen (z.B. höhere Gewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter), nicht oder nur eingeschränkt verfügbar ist. Dies gilt ebenfalls, soweit Meldefuchs aufgrund einer akuten Bedrohung der Daten, Hard- und/ oder Software-Infrastruktur durch äußere Gefahren (z.B. Viren, Port-Hacking, Angriffe durch Trojaner), oder aufgrund einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität den Zugang zur Seite https://hinweis-geben.org vorübergehend einschränkt.
4. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der Seite https://hinweis-geben.org ausschließt, wird das Unternehmen hierüber entsprechend in Kenntnis gesetzt.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bzw. dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Das Erfordernis der Textform kann nur mit Textform aufgehoben werden.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.